Der Radonschutz wird in der Norm SIA 180 `Wärmeschutz, Feuchteschutz und Raumklima in Gebäuden` unter der Raumluftqualität berücksichtigt.

Es gelten drei Grundprinzipien für den Schutz vor Radon:

  • Das Eindringen von Radon in das Gebäude wird verhindert
  • Radon wird vor dem Eindringen in das Gebäude aktiv entfernt
  • Radon wird aus dem Gebäude entfernt

Verschiedenste Massnahmen können zum Schutz vor Radon ergriffen werden.

Bei Neubauten zielen Massnahmen auf eine luftdichte Gebäudehülle (z.B. Abdichtung aller Durchführungen durch das Fundament der durchgehenden Bodenplatte bzw. erdberührenden Wände, Abdichtungen bei den Kellerschächten) und eine ausgeglichene Luftbilanz (z.B. Einbau von Nachströmöffnungen bei Abluftanlagen in Küche und Bad oder Einbau einer kontrollierten Lüftung, separate Verbrennungsluftführung für Heizungen).

Bei bestehenden Bauten empfiehlt sich ein etappenweises Vorgehen.
Sofortmassnahmen können bei erhöhter Radonkonzentration eine Umnutzung des Raumes sein, um die Aufenthaltsdauer zu verkürzen. Stosslüften unmittelbar vor der Raumnutzung hilft nur kurzfristig. Bereits nach ca. 2 h kann die Radonkonzentration wieder auf den ursprünglichen Wert ansteigen.
Barrieren sollten zur erdberührenden Gebäudehülle geschaffen werden (Abdichtungsmassnahmen an Wänden und Boden, insbesondere bei Leitungsdurchführungen). Öffnungen zwischen Keller, Kriechkeller oder Hohlräumen und bewohnten Räumen können abgedichtet werden (betrifft z.B. Installationskanäle, Abwurfschächte für Wäsche) bzw. verschlossen werden (z.B. mit einer selbstschliessenden luftdichten Kellertüre).
Unterdruck sollte vermieden werden (z.B. Einbau von Nachströmöffnungen bei Abluftanlagen in Küche und Bad, separate Verbrennungsluftführung für Heizungen).
Luftströme können gelenkt werden (z.B. Einbau von einer Komfortlüftung mit Zu- und Abluftführung, Einbau einer Zuluftanlage zur Erzeugung eines leichten Überdrucks in bewohnten Räumen, Belüftung des Untergeschosses oder Erzeugung eines Unterdrucks im Keller).